Die "Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte" ist selbst nicht rechtsberatend tätig. Sie benennt allerdings kostenfrei und ohne jede weitergehende Verpflichtung Fachanwälte für Medizinrecht, die ausschließlich für Patienten tätig sind.

1. Vorsitzender der “Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte” ist der seit mehr als 20 Jahren als Patientenanwalt tätige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2006) Peter Gellner. Weitere Informationen zu seiner Person und zu seiner auf Patientenrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei können Sie dem Internetauftritt www.die-patientenanwaelte.com entnehmen.

Der Arbeitsgemeinschaftvorsitzende wird die eingehenden Anfragen koordinieren und bearbeiten sowie Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein.